ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(1) Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

Die AGB gelten für jegliches Bildmaterial, welches vom Fotografen erstellt wurde, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie vor­liegen (Daten als digitale Dateien, auf USB-Stick, Fach­abzüge usw.).

(2) Urhe­ber­recht und Nutzungsrechte

2.1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Fotoaufnahmen um urheberrechtlich geschützte Bilder nach § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhG handelt.

2.2. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen.

2.3. Die hergestellten und übermittelten Fotoaufnahmen sind nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Kunden bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde. Eine Weitergabe an Dritte zum gewerblichen Gebrauch ist nicht gestattet.

2.4. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.

2.6. Der Kunde hat kein Recht, das Bildmaterial zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

2.7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Kunden erfolgt grund­sät­zlich nicht.

(3) Bild­bear­beitung

3.1. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite und auf den Social Media Kanälen von Licht und Meer Familienfotografie kann sich der Kunde davon ein Bild machen. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Licht und Meer Familienfotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

3.2. Sollten nach Erhalt der retuschierten Bilder trotzdem Änderungen gewünscht sein, wird dafür ein Honorar in Höhe von 20 €/Datei berechnet.

3.3. Die nachträgliche Bear­beitung der Bilder durch den Kunden, dazu zählen auch Umfär­bung in schwarz/weiß oder Sepia und die allgemeine nachträgliche (Farb-)bear­beitung, ist nach § 23 UrhG nicht ges­tat­tet. Hierfür muss eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen werden.

(4) Nennung des Fotografen

4.1. Der Kunde ist verpflichtet bei Veröffentlichung der Bilder (z.B. beim Hochladen auf sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook usw.) den Fotografen immer als Urhe­ber zu nennen, sodass dieser klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

(5) Haftung

5.1. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Fotoaufnahmen in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Kunden entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

(6) Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

6.1. Für die Her­stel­lung der Fotoaufnahmen wird eine vere­in­barte Pauschale erhoben. Es fällt ein Grundpreis an, der einen individuellen Service, das Fotoshooting sowie die Bildbearbeitung und die Bereitstellung /Präsentation der Bilder in einer Online Galerie beinhaltet. Der Grundpreis ist vorab zu bezahlen und gilt als Terminreservierung. Der Grundpreis wird grundsätzlich nicht erstattet.

6.2. Der Kunde entscheidet sich bei der Bildauswahl für eine der angebotenen Kollektion, die zusätzlich zum Grundpreis bezahlt wird.

6.3. Fahrtkosten im Umkreis von 20 km sind inklusive. Danach werden 0,60 €/km berechnet.

6.4. Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

6.5. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

6.6. Bei Terminvereinbarung kann eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig werden.

6.7. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung herbeizuführen.

(7) Freie Projekte

7.1. Der Fotograf bietet gelegentlich Fotoshootings zum Aufbau seines Portfolios an. Genaue Informationen entnimmt der Kunde dem Angebot des Fotografen. Es wird ein TFP-Vertrag aufgesetzt. Der Kunde stimmt der Veröffentlichung der ausgewählten Fotos sowie den AGB zu. Im Gegenzug erhält er eine Auswahl der entstandenen Fotos als Datei zum Download.

(8) Storno des Shootings durch den Kunden, Ausfallhonorar

8.1. Storniert der Kunde die Fotografen­buchung, behält der Fotograf den bezahlten Grundpreis ein. Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Fototermin zu verschieben und das Shooting zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, ohne einen erneuten Grundpreis zu bezahlen.

(9) Storno des Shootings durch den Fotografen

9.1. Der Fotograf behält sich vor, jederzeit gebuchte Fotoshootings aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund sind z.B. schlechte Wetterverhältnisse oder Krankheit des Fotografen.

9.2. Im Falle eines Stornos durch den Fotografen ohne Ersatztermin wird eine bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet.

(10) Aufbewahrungsfrist der Fotoaufnahmen

10.1. Der Fotograf ver­wahrt das Bildmaterial sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

(11) Daten­schutz

11.1. Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Kunden kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

(12) Lieferzeiten und Reklamation

12.1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 3-4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.2. Die Fotoaufnahmen werden dem Kunden zur Ansicht mit Wasserzeichen des Fotografen in einer Online Galerie elektronisch zugesandt. Die durch den Kunden ausgewählten Fotoaufnahmen werden ihm erst nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts, bearbeitet und ohne Wasserzeichen zur Verfügung gestellt.

12.3. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt. Eine Rückgabe von Fotoaufnahmen, die bereits zum Download gestellt wurden, ist ausgeschlossen.

12.4. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

(13) Schlussbestimmungen

13.1. Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Scharbeutz.

(14) Sal­va­torische Klausel

14.1. Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.